
Dies teilte die Staatliche Migrationsbehörde Aserbaidschans der Nachrichtenplattform azetoday.com mit.
Der Prozess wurde im Einklang mit dem Rückübernahmeabkommen zwischen der Republik Aserbaidschan und der Europäischen Union durchgeführt, das die Rückführung von Personen regelt, die sich ohne gültige Aufenthaltserlaubnis im EU-Raum aufhalten.






